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Anmeldefrist bei einer Schweizer Krankenversicherung verpasst – Wie wird die Strafprämie berechnet?

Aktualisiert am 16.11.2023

Sie sind neu in der Schweiz und möchten wissen, was bei der Anmeldung bei einer Krankenkasse zu beachten ist? Im folgenden Artikel erklären wir Ihnen, welche Fristen gelten und was bei der Anmeldung wichtig ist.

Wer muss eine Grundversicherung abschliessen?

Die obligatorische Grundversicherung schützt Sie unter anderem bei Krankheit und Mutterschaft und ist für alle obligatorisch. Das heisst: Jede Person, welche in der Schweiz einen Wohnsitz hat, ist verpflichtet, sie innerhalb der ersten 3 Monaten nach Ankunft in der Schweiz abzuschliessen. Dies gilt auch für Personen, die immer noch im Ausland versichert sind. Die obligatorische Grundversicherung enthält bei jeder Krankenkasse dieselben Leistungen. Einzig die Franchise sowie das Versicherungsmodell können von den Versicherten gewählt werden. Zudem können in der Grundversicherung keine Ablehnungen stattfinden – während bei den Zusatzversicherungen oft vorgängig Gesundheitsdeklarationen ausgefüllt werden müssen, auf deren Basis die Krankenkasse über die Aufnahme entscheidet.

Wer bestimmt die Prämienhöhe?

Bei der Grundversicherung wird die Prämienhöhe nicht aufgrund des Gesundheitszustands des Versicherten festgelegt. Auch wenn der oder die Versicherte zum Beispiel eine chronische Erkrankung hat, dürfen seine Prämien nicht höher ausfallen als die von anderen. Je nach Kanton und Alter gelten aber verschiedene Prämien, es kommt also ganz darauf an, wo sich Ihr Wohnort befindet. Bevor Sie eine Grundversicherung abschliessen oder sich Gedanken über einen Krankenkassenwechsel machen, lohnt es sich daher, einen Prämienvergleich zu machen.

Was ist bei der Frist zu beachten?

Die Anmeldefrist von 3 Monaten beginnt bereits ab dem Ausstelldatum Ihrer Wohnsitzbescheinigung. Das ist der Tag, an dem Sie sich bei der Einwohnerkontrolle anmelden. Alle Mitglieder einer Familie, sowohl Erwachsene als auch Kinder, werden einzeln versichert. Bei rechtzeitiger Anmeldung sind Sie ab Datum der Wohnsitznahme versichert. Somit müssen Sie auch die Versicherungsprämie rückwirkend ab Einreisedatum bezahlen.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Wenn Sie diese Verpflichtung missachten bzw. sich erst nach der Frist anmelden, ist der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt gewährleistet und davor entstandene Gesundheitskosten werden nicht von der Versicherung übernommen. Bei einer nicht entschuldbaren Verzögerung werden zudem Strafprämien fällig. Damit würden Sie also nicht vom umfassenden Versicherungsschutz ab Wohnsitznahme profitieren.

Wie wird die Strafprämie in der Grundversicherung berechnet?

Falls die 3-Monatige Frist ab dem Einreisedatum verpasst wurde und immer noch keine Grundversicherung abgeschlossen ist, bezahlen Sie eine Strafe. Man berechnet die Anzahl der Tage seit dem Einreisedatum bis zur Einreichung des Antrages bei der Versicherung, berechnet die Prämie davon (je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich) und zwar Tag genau, multipliziert sie mal zwei und bezahlt davon normalerweise 30 %. Es dürfen jedoch Strafen bis zu 50 % verlangt werden. Diese Summe wird nun ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrages auf die Folgeprämien draufgeschlagen, Sie bezahlen jedoch nichts rückwirkend und wurden auch nicht rückwirkend versichert.

Beispiel: Sie sind am 1. Juni eingereist und mussten sich bis am 31. August bei einer Krankenversicherungsgesellschaft melden. Sie haben diese Frist verpasst. Am 10. September wurde ein Antrag bei der Krankenversicherung mit einer Prämienhöhe von CHF 300 in der Grundversicherung gestellt. Somit sind es 3 Monate und 10 Tage nach dem Einreisedatum, also wäre dies eine Prämienhöhe von total CHF 1000. Dies wird nun mal 2 multipliziert, also CHF 2000 und davon bezahlen Sie 30 %, also CHF 600. Diese werden nun auf die Folgeprämien verteilt, welche ab dem 10. September zu bezahlen sind.

 

Sie haben die Anmeldefrist verpasst und benötigen Hilfe beim weiteren Vorgehen? Gerne unterstützen wir Sie dabei. Kontaktieren Sie uns jetzt und erhalten Sie kompetente und persönliche Beratung von langjährigen Versicherungsexperten. 

Evgeniy Timoshenko

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