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ANobAG

Sind Sie eine in der Schweiz wohnhafte Person und für einen ausländischen Arbeitgeber tätig, der keinen Geschäftssitz in der Schweiz hat? Dies bezeichnet man in der Schweiz als ANobAG, was für «Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber» steht. Die Beitragspflicht bezieht sich dabei auf Sozialleistungen. Entrichtet werden müssen für die 1. Säule Beiträge für AHV, IV, EO, ALV und FAK.

Ein Arbeitgeber ist hier nicht beitragspflichtig, wenn er weder Geschäftssitz noch Betriebsstätte in der Schweiz hat. Daher geht die Beitragspflicht auf den Arbeitnehmenden über, welcher sich somit selbst um die fristgerechte Entrichtung der Abgaben, die Abrechnungen und Deklarationen sowie die Korrespondenz mit der Sozialversicherungsanstalt kümmern muss.

Neben den Sozialversicherungsbeiträgen müssen ANobAG zumindest eine Unfallversicherung abschliessen. Sofern sie entweder für ein Unternehmen mit Sitz im EU-/EFTA-Raum arbeiten oder gleichzeitig in der Schweiz und im EU-/EFTA-Raum tätig sind, müssen sie sich zudem der 2. Säule, auch berufliche Vorsorge oder BVG genannt, anschliessen. Daneben sind auch weitere Versicherungen sehr empfehlenswert, um Ihre Risiken zu minimieren und sie optimal zu schützen.

Sind Sie selbst ein ANobAG und benötigen Unterstützung bei diesen komplexen Prozessen? Gerne begleiten wir Sie kompetent und zuverlässig.

Oliver Diggelmann
Partner

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Expat Services Switzerland ist individuelle Versicherungs-, Vorsorge- und Finanzberatung in Deutsch, Englisch und Russisch.

Mehr über ANobAG

Was muss ich über ANobAG wissen?

Als ANobAG «Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber» gelten Personen, die in der Schweiz wohnen und für einen ausländischen Arbeitgeber tätig sind, der keinen Geschäftssitz in der Schweiz besitzt. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie darüber wissen müssen.

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