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Die dritte Säule einfach erklärt – Vorteile und Funktion

Aktualisiert am 16.11.2023

AHV und die berufliche Vorsorge reichen normalerweise nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu erhalten. Lesen Sie unseren Artikel «Wie Sie Ihren Ruhestand in der Schweiz vorbereiten» für mehr grundlegende Informationen über das 3-Säulen-Prinzip in der Schweiz. In diesem Beitrag möchten wir über die zwei Typen der dritten Säule und deren Vorteilen sprechen und wie wir Ihnen helfen können, Ihre persönliche Pensionsstrategie zu finden.

3a- gebundene Vorsorge

Die gebundene Vorsorge ist eine langfristige Altersvorsorge. Wie der Name besagt, bleibt das Kapital darin gebunden. Verfrühte Auszahlungen sind nur unter bestimmten Bedingungen wie dem Kauf eines Eigenheims oder für die Gründung eines Unternehmens erlaubt. Generell kann das einbezahlte Kapital aus der Säule 3a frühestens 5 Jahre vor dem regulären Pensionsalter (65 Jahre bei Männern, 64 Jahre bei Frauen) ausbezahlt werden. Männer können bis höchstens 70 weiter in die steuerlich begünstigte Säule 3a einzahlen, Frauen bis zu einem Alter von höchstens 69 Jahren.

Die Säule 3a in der Schweiz bietet gleich mehrere Vorteile. Neben der Erhaltung des gewohnten Lebensstandards können Steuerabzüge bei Einzahlung der Prämien geltend gemacht werden. Die Höhe der Steuervorteile hängt dabei von der Beitragshöhe ab; der Maximalbetrag für 2021 beträgt CHF 6'883 und kann zu Steuervorteilen von bis zu CHF 3'000 verhelfen. Zudem ist die Säule 3a eine interessante Investition mit optimaler Rendite, was hilft, sogar noch mehr Geld für das Alter anzusparen. Weiter können eine Invaliden- sowie Todesfallversicherung sowie die Prämienbefreiung normalerweise inkludiert werden.

Hier geht es zu unseren Informationen zur 3. Säule.

3b – Freie Vorsorge

Die Säule 3b ist eine ungebundene Vorsorge und ideal geeignet, um Ihre Vorsorgelücke entsprechend Ihren persönlichen Bedürfnissen zu schliessen. Wie der Name bereits impliziert, haben Sie mit der Säule 3b viel mehr Flexibilität und weniger Restriktionen. Sie unterliegt keinen staatlichen Anforderungen oder Restriktionen betreffend die Höhe der einbezahlten Beiträge, der Vertragsdauer oder dem Auszahlungsdatum. Somit können Sie frei entscheiden, wofür, wann und wie viel des einbezahlten Kapitals Sie verwenden möchten. Im Gegensatz zur Säule 3a unterliegt das einbezahlte Kapital jedoch der Vermögenssteuer und muss somit ordentlich als Vermögen versteuert werden. Dafür ist die Auszahlung unter bestimmten Bedingungen steuerfrei.

Dank unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass die Vorsorge in der Schweiz kein einfaches Thema ist und es keine generelle Lösung für die Pensionsplanung gibt. Weil jede Person Ihre individuellen Bedürfnisse hat, würden wir uns freuen, Sie bei der Suche nach Ihrer persönlichen Vorsorgestrategie zu beraten und unterstützen. Kontaktieren Sie uns per E-Mail an [email protected] oder rufen Sie uns an unter +41 44 552 72 32.

Evgeniy Timoshenko

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