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Wie Sie Ihr Fahrzeug importieren

Aktualisiert am 28.11.2023

Wenn Sie darüber nachdenken, mit Ihrem Fahrzeug in die Schweiz zu ziehen, müssen Sie bereit sein, einige Formalitäten zu durchlaufen. Als Erstes muss das Fahrzeug überprüft und importiert werden. Zusätzlich dazu müssen Sie eine Motorfahrzeugversicherung abschliessen. Das Fahrzeug muss zudem nach Schweizer Vorschriften innerhalb eines Jahres nach dem Umzug neu registriert werden. Wenn Sie Ihr Fahrzeug vor dem Umzug für weniger als sechs Monate besessen haben, müssen Sie eine Importgebühr bezahlen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug schon länger als sechs Monate besitzen, ist der Import zollfrei.

Wie man vorgeht

Zuerst müssen Ihr Relocation-Anbieter oder Sie selbst das Fahrzeug in einer Deklaration der persönlichen Gegenstände inkludieren und Ihnen ein Zollformular für die Einführung vorbereiten. Sie benötigen folgende Dokumente:

  • Schweizer Ausweis
  • Gutachten 13.20 A
  • Zollbewilligung 18.44 (Sie erhalten diese vom Zoll oder von Ihrem Umzugsunternehmen, wenn das Fahrzeug Teil Ihres Hausrats ist)
  • Führerschein / Zulassungskarte des Fahrzeugs aus dem Ausland (manchmal übersetzt)
  • Versicherungsnachweis
  • Konformitätsbescheinigung, falls das Fahrzeug weniger als sechs Monate auf Ihrem Namen geführt wurde. Ansonsten benötigen Sie dieses Dokument nicht

Wie viel kostet der Import?

Wenn Sie das Fahrzeug seit mehr als sechs Monaten besitzen:

  • Einmalig: Zollgebühr in Abhängigkeit des Gewichts Ihres Fahrzeugs
  • Gebühr für das von der Zollbehörde erteilte Fahrzeuggutachten
  • Kosten für den Austausch Ihres Kennzeichens und die neuen Fahrzeugunterlagen

Jährlich:

  • Schweizer Motorfahrzeugsteuer, abhängig von der Motorleistung und dem Wohnkanton
  • Autobahngebühren (Vignette) für CHF 40.- pro Jahr
  • Obligatorische Haftpflichtversicherung über die Motorfahrzeugversicherung bei einer Schweizer Versicherungsgesellschaft. Wenn Ihr Fahrzeug geleast ist, benötigen Sie eine Vollkaskodeckung.

Wenn Sie das Fahrzeug seit weniger als sechs Monaten besitzen:

  • Zusätzliche einmalige Zahlung: Mehrwertsteuer: 7.7% (2020) des Fahrzeugwertes
  • Verbrauchssteuer für Fahrzeuge: 4% des Fahrzeugwertes

Erwerb eines Führerscheins

Jeder Expat, der mit seinem Fahrzeug in die Schweiz zieht, muss innerhalb von einem Jahr nach der Registrierung einen Schweizer Führerschein erwerben. Sie müssen dafür eine Testfahrt sowie einen Sehtest absolvieren, wenn Ihr Heimatland nicht Mitglied der EU oder EFTA ist oder von dieser Bedingung ausgenommen ist.

Möchten Sie Ihr eigenes Fahrzeug beim Umzug mit in die Schweiz nehmen? Gerne erklären wir Ihnen alles, was Sie wissen müssen und unterstützen Sie mit der gesamten Prozedur. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine persönliche Beratung.

Evgeniy Timoshenko

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