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Anerkennung des ausländischen Fahrausweises in der Schweiz

Aktualisiert am 15.11.2023

Viele Expats kommen in die Schweiz und wissen nicht, was mit ihrem Führerausweis passiert. Ist er in der Schweiz noch gültig? Wie ist das weitere Vorgehen? Hier wird Ihnen ganz einfach erklärt, was es mit dem ausländischen Führerausweis auf sich hat.

Ein Jahr nach dem Zuzug in die Schweiz verliert der ausländische Fahrausweis seine Gültigkeit. Deshalb sollte er innerhalb von 12 Monaten nach Einreisedatum umgeschrieben werden, wobei wichtig ist, dass er bei der Umwandlung noch gültig wäre. Wenn Sie diese Frist verpassen, raten wir Ihnen, nicht mehr in der Schweiz zu fahren und Ihren ausländischen Führerschein so bald wie möglich umzutauschen.

Ausserdem verlangen die Schweizer Behörden einen Sehtest. Jede und jeder muss ihn machen und die Ergebnisse, welche zwei Jahre lang gültig sind, müssen auf dem Antragsformular vermerkt werden.

Je nach Nationalität des Ausweises müssen Sie bei der Umwandlung eine sogenannte Kontrollfahrt absolvieren, selbst wenn Sie bereits einen ausländischen Führerschein der gleichen Klasse besitzen. Wenn Sie diese Prüfung bestanden haben, wird Ihnen der Schweizer Führerschein per Post zugestellt.


Voraussetzungen für die Umwandlung des B-Führerausweises nach Nationalitäten

Es gibt grundsätzlich zwei Kategorien. Beide müssen einen Schweizer Sehtest vorweisen.

Kategorie 1 sind alle Nationalitäten, welche von der Kontrollfahrt befreit sind. Dazu zählen:

  • Alle EU-/EFTA-Staaten
  • Andorra
  • Monaco
  • Neuseeland
  • Australien
  • San Marino
  • Israel
  • Singapur
  • Japan
  • Taiwan
  • Kanada
  • Tunesien
  • Korea (Republik)
  • USA
  • Marokko

Kategorie 2 beinhaltet alle übrigen Länder (nicht EU/EFTA). Wer mit einem solchen Führerausweis einreist, muss eine Kontrollfahrt machen.


Kontrollfahrt

Das müssen Sie zur Kontrollfahrt mitnehmen:

  • Ausländischer Fahrausweis (im Original)
  • Einladung zur praktischen Prüfung
  • Identifikationspapiere (im Original)
  • Ein betriebssicheres Fahrzeug
  • Der Fahrzeugausweis des Prüfungsfahrzeuges

Wichtig zu beachten: Sie haben ab Anmeldungsdatum drei Monate Zeit, um die Kontrollfahrt zu absolvieren. Die Prüfung kann nicht wiederholt werden und wenn Sie sie nicht bestehen, dürfen Sie nicht mehr in der Schweiz fahren. Zudem wird Ihnen Ihr ausländischer Führerschein entzogen und Sie müssen den Schweizer Führerschein im ordentlichen Verfahren erwerben (inklusive Theorieprüfung, Lernfahrausweis, Verkehrskunde, praktische Prüfung).

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Wir wünschen Ihnen viel Spass und Erfolg mit Ihrem schweizerischen Fahrausweis!

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